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Vismara Farbladen
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Vismara Unternehmungen erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote von Vismara Unternehmungen in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für Vismara Unternehmungen erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
§ 3 Preise
Massgebend sind
grundsätzlich die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Laufende
Preisänderungen die im Onlineshop noch nicht aktualisiert wurden und Irrtümer
sind jedoch vorbehalten. Die Preise verstehen sich zuzüglich Transportkosten, inkl.
CH 8.00 % MwSt. Bei Versand ins Ausland
und anderen Spezialfällen können weitere Kosten hinzukommen, die der Kunde zu tragen hat.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Vismara Unternehmungen steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Vismara Unternehmungen durch Zulieferanten und Hersteller.
§ 5 Annahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Vismara Unternehmungen die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Vismara Unternehmungen ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
§ 6 Lieferung
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, Vismara
Unternehmungen und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden. Die Angabe und zur Auswahl gestellten Transportfirmen wie z.B. Swiss Post und weitere hier nicht genannte sind unverbindlich und nicht zwingend. Vismara Unternehmungen behält sich vor, auch nach Bestellung des Kunden, zu entscheiden, welcher Transportfirma die Auslieferung übertragen werden soll.
Die Angaben der Lieferpreise sind unverbindlich und können je nach
Zieldestination oder Transportart und Firma etwas variieren.
§ 7 Gefahrenübergang
Jede Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Dies betrifft ebenfalls Schäden die durch Transportschäden entstehen könnten. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Vismara Unternehmungen hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§ 8 Gewährleistung
Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 1
Monat, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt,
und Pflegematerialien verwendet, die nicht der gelieferten Ware entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der
Ware zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen Vismara Unternehmungen stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
§ 9 Retouren
Geöffnete Gebinde und Verpackungen können nicht zurückgegeben werden.
Rückzahlungen werden ausschliesslich als Shopgutschrift gewährt.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Vismara Unternehmungen.
§ 11 Zahlung
Firmen und Institutionen können per Rechnung, private Kunden nur zum Voraus bezahlen.
Die Zahlung hat per Rechnung netto innert 10 Tagen zu erfolgen.
Rechnung für Kunden ausserhalb CH ist generell nicht möglich. Kreditkartenzahlungen
erfolgen per Pay Pal. Kunden können auch den gekreuzten Eurocheck
oder Zahlung per Briefpost oder Banküberweisung benutzen, aber auf eigene
Gefahr. Bei Ueberweisungen müssen alle Spesen zu Lasten des Käufers gehen. Es
sind auch die Spesen etwaiger Zwischenbanken zu berücksichtigen. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 10 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist Vismara Unternehmungen auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
§ 12 Haftungsbeschränkung Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
§ 13 Urheberrechte / Software-Gewährleistung Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.
§ 14 Datenschutz Vismara Unternehmungen ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
§ 15 Gerichtsstand
Aarau ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
Aarau, 08. April 2011
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